Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Patienten. Ihre Frage ist nicht dabei? Bitte sprechen Sie uns an, wir beantworten sie Ihnen gern!
Dies ist sehr individuell, die Empfehlungen reichen von einmal bis viermal pro Jahr. Abhängig ist das vom Gesundheitszustand der Zähne, sowie von etwaigen Begleiterkrankungen. Zwei Kontrollen pro Jahr sind zu empfehlen und werden auch von den Krankenkassen bezahlt.
Bei Patienten, die z.B. an einer schweren Parodontitis erkrankt sind oder an einem Diabetes leiden, sollten drei bis vier Kontrollen zur Vermeidung komplizierter Zahnerkrankungen stattfinden.
Bei Beschwerden und Zahnschmerzen können Sie uns natürlich jederzeit zu unseren Öffnungszeiten anrufen.
Am Wochenende und Feiertagen gibt es einen zentralen Notdienst.
Die Krankenkassen sind gesetzlich nur dazu verpflichtet, die “notwendigen” Leistungen zu übernehmen. Was notwendig ist, steht im §12 des Sozialgesetzbuch V: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.” Das bedeutet auch, dass z.B. ästhetisch hochwertige Kompositrestaurationen oder keramisch verblendete Kronen im Seitenzahnbereich laut Gesetzgeber über das “ausreichende Maß” hinaus gehen und daher auch nur teilweise von den Krankenkassen bezuschusst werden.
Absolut! Vorbeugung ist immer die beste Therapie. Daher kann man mit einer konsequenten Prophylaxe meist schmerzhafte oder auch teure Behandlungen verhindern. Dazu gehört nicht nur die regelmäßige häusliche Zahnpflege, sondern auch regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt, gegebenenfalls auch professionelle Zahnreinigung, denn gerade Erkrankungen des Zahnhalteapparates zeigen sich meist erst dann, wenn sie schon fortgeschritten sind.
Wird das Bleaching der Zähne richtig angewandt, ist es für die Zähne nicht schädlich. Der Zahnschmelz ist die härteste biologische Substanz und sehr widerstandsfähig. Einzig Säuren, wie z.B. die, welche von Kariesbakterien gebildet werden, können dem Zahnschmelz schaden. Allerdings gilt es zu beachten, dass die Zahnhälse und das Zahnfleisch vor dem Bleachinggel geschützt werden müssen. Daher sollte das Bleaching nur von sachkundigen Prophylaxehelferinnen durchgeführt werden. Einzige Nebenwirkung kann eine vorübergehende Empfindlichkeit der Zähne sein. Allergien oder Unverträglichkeiten sind nicht bekannt.
Eine Wurzelbehandlung ist in der Regel nicht schmerzhaft, denn der Zahn wird dazu betäubt, so dass sie während der ganzen Prozedur nichts weiter spüren.
Das läßt sich leider nicht so pauschal sagen, denn das ist natürlich vom Füllungsmaterial und Füllungsgröße abhängig. Hochwertige Komposit-Füllungen können aber durchaus 10 Jahre und länger halten.
Im Grunde ab dem Durchbruch der ersten Zähne. Zwar ergeben sich so früh meist keine direkten zahnärztlichen Probleme, doch kann so schon zeitig Vertrauen aufgebaut werden und die Assoziation zum Zahnarzt wird nicht gleich mit Schmerzen verbunden. Außerdem kann man sich so spielerisch, z.B. durch Polituren etc., an eine zahnärztliche Behandlung herantasten, so dass im Falle des Falles ein angehmes Vertrauensverhältnis ohne Ängste vorherrscht.